Der Beweis, dass hier niemand überwacht wird
Für das Gremium und für jeden, der fragt: "Kann mein Chef lesen, was ich der KI schreibe?" Die Antwort ist nein, und Sie können sie prüfen.
Was dieses System nicht tut
Vier Dinge sind bewusst nicht gebaut, und keines davon aus technischen Gründen:
Warum jede dieser Grenzen technisch durchgesetzt ist
Personalbewertung ist seit der KI-Verordnung ein Hochrisiko-Anwendungsfall (Anhang III Nr. 4: Bewerberauswahl, Leistungs- und Verhaltensbewertung, Beförderungs- und Kündigungsentscheidungen). Diese Plattform ist dafür nicht bestimmt, und sie setzt das technisch durch: Wer sie danach fragt, bekommt eine Abweisung mit Begründung statt einer Antwort. Personalentscheidungen treffen Menschen.
Auswertungen über Beschäftigte sind konstruktionsbedingt nicht vorgesehen: Der Nutzungsbericht kennt nur Summen, der Administrator sieht keine fremden Chats, und die Protokolle enthalten keine Inhalte.
Betriebsanleitungen und sicherheitsrelevante Dokumente berühren das Produktsicherheitsrecht. Ein KI-Entwurf ist dort Zuarbeit; die Freigabe trägt ein Mensch mit Namen. Und eine Prozentzahl für den Wächter nennen wir erst, wenn sie an einem unabhängigen Testsatz aus den eigenen, anonymisierten Vorgängen des Betriebs gemessen ist, nicht an unseren eigenen Testfällen.
Die zweite Ehrlichkeit gleich daneben: Sprachmodelle irren sich mitunter überzeugend. Jede Antwort ist ein Entwurf, nie ein Endprodukt. Deshalb steht die Prüfpflicht in der Hausregel, und jede Freigabe bleibt bei einem Menschen.
Vier technische Unterlassungen, zum Vorführen
Andere Anbieter geben eine Zusage. Wir zeigen vier Dinge, die es technisch nicht gibt, bevor irgendjemand unterschreibt:
1. Summen statt Personen
Der Nutzungsbericht weist unter zehn aktiven Konten nur die Gesamtsumme aus. Einen Knopf für Personen-Auswertung gibt es nicht.
2. Kein Admin-Blick in Chats
Der Zugriff auf fremde Chatverläufe ist abgeschaltet. Eine Änderung wäre im Prüfprotokoll sichtbar und ist zustimmungspflichtig.
3. Protokolle ohne Inhalte
Protokolliert werden Art und Anzahl der Ersetzungen, nie die Texte. Ein Selbsttest prüft das bei jeder Änderung.
4. Bewertungsfragen werden abgewiesen
"Welcher Mitarbeiter ist am langsamsten?" bekommt keine Antwort, sondern eine Abweisung mit Begründung. Probieren Sie es unten aus.
Zum Selbertippen
Wer die Chatverläufe sehen kann, und wer nicht
| Wer | Sieht was | Wie lange gespeichert |
|---|---|---|
| Der Nutzer selbst | eigene Verläufe vollständig | bis zur eigenen Löschung, längstens bis zur eingestellten Frist (Standard 90 Tage) |
| Ihr Administrator | Konten und Rechte; fremde Verläufe technisch nicht | Änderung dieser Einstellung ist im Prüfprotokoll sichtbar |
| Die Geschäftsführung | den Nutzungsbericht: Summen, kein Personenbezug | je Berichtslauf |
| FabStack im Support | nur nach ausdrücklicher Anforderung und dokumentiert | kein Dauerzugriff |
| Serverprotokolle | Zeitpunkt, Nutzer, Modell, keine Inhalte | 14 Tage |
| Schwärzungsprotokoll | Typ und Anzahl der Ersetzungen, nie Originaltexte | nach Löschkonzept |
Mit Betriebsrat und ohne: derselbe Beweis, zwei Gespräche
Mit Betriebsrat: Eine Plattform wie diese ist regelmäßig mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), und daran ändert auch unser Nachweis nichts. Was er ändert: Das Gremium bekommt statt einer Zusage vier vorführbare Beweise und eine Muster-Betriebsvereinbarung, in der jede Zusage technisch schon eingelöst ist, bevor verhandelt wird. Das verkürzt den Weg zur Zustimmung, es ersetzt sie nicht.
Ohne Betriebsrat: In den meisten Betrieben unter hundert Beschäftigten gibt es keinen (IAB-Betriebspanel 2024: bei 21 bis 50 Beschäftigten haben 15 Prozent der Betriebe einen, bei 51 bis 100 sind es 32 Prozent). Der Datenschutz gilt trotzdem, und die Belegschaft fragt trotzdem. Derselbe Nachweis ist dann Ihr Vertrauensargument: dokumentierte Information der Beschäftigten statt Flurfunk.
Die Muster-Betriebsvereinbarung liefern wir als Entwurf mit, ausdrücklich als Vorlage ohne Rechtsberatung, zur Prüfung durch Ihre Kanzlei oder den Sachverständigen des Gremiums.
Was heute gilt, was Ende 2027 kommt
Gilt längst
Seit Februar 2025: die Verbote und die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern. Aufsicht in Deutschland: die Bundesnetzagentur.
Gilt seit August 2026
Die Transparenzpflicht: Wer mit einer KI chattet, muss das erkennen können. Unsere Plattform kennzeichnet ihre Antworten ab Auslieferung.
Kommt zum 02.12.2027
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, darunter alles, was Beschäftigte bewertet. Diese Plattform weist solche Anfragen schon heute ab; wer jetzt so aufsetzt, rüstet Ende 2027 nichts nach.
Stand und Quellen der Termine
Um die KI-Verordnung wird viel Druck aufgebaut, oft mit veralteten Daten. Stand der Angaben: 15.08.2026, geprüft an der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ("Digital Omnibus", Juli 2026) und dem deutschen KI-Marktüberwachungsgesetz vom Juli 2026. Beiträge von 2025 nennen die alten Termine. Rechtsstände ändern sich; die Prüfung neuer Pflichten gehört bei uns zur Betreuung, nicht zu den Sonderleistungen.
Für das Gremium: eigener Vorführ-Termin, auf Wunsch ohne die Geschäftsführung
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Alle rechtlichen Aussagen sind Ausgangspunkte für Ihre eigene Prüfung, nicht deren Ergebnis.