Für Betriebsrat und Belegschaft

Der Beweis, dass hier niemand überwacht wird

Für das Gremium und für jeden, der fragt: "Kann mein Chef lesen, was ich der KI schreibe?" Die Antwort ist nein, und Sie können sie prüfen.

Zuerst die Grenzen

Was dieses System nicht tut

Vier Dinge sind bewusst nicht gebaut, und keines davon aus technischen Gründen:

Diese KI bewertet keine Bewerber und keine Beschäftigten.
Sie wertet keine Chatverläufe und keine Einzelnutzung aus.
Sie gibt keine Betriebsanleitung und kein Sicherheitsdokument frei.
Sie behauptet keine Erkennungsquote in Prozent.
Warum jede dieser Grenzen technisch durchgesetzt ist

Personalbewertung ist seit der KI-Verordnung ein Hochrisiko-Anwendungsfall (Anhang III Nr. 4: Bewerberauswahl, Leistungs- und Verhaltensbewertung, Beförderungs- und Kündigungsentscheidungen). Diese Plattform ist dafür nicht bestimmt, und sie setzt das technisch durch: Wer sie danach fragt, bekommt eine Abweisung mit Begründung statt einer Antwort. Personalentscheidungen treffen Menschen.

Auswertungen über Beschäftigte sind konstruktionsbedingt nicht vorgesehen: Der Nutzungsbericht kennt nur Summen, der Administrator sieht keine fremden Chats, und die Protokolle enthalten keine Inhalte.

Betriebsanleitungen und sicherheitsrelevante Dokumente berühren das Produktsicherheitsrecht. Ein KI-Entwurf ist dort Zuarbeit; die Freigabe trägt ein Mensch mit Namen. Und eine Prozentzahl für den Wächter nennen wir erst, wenn sie an einem unabhängigen Testsatz aus den eigenen, anonymisierten Vorgängen des Betriebs gemessen ist, nicht an unseren eigenen Testfällen.

Die zweite Ehrlichkeit gleich daneben: Sprachmodelle irren sich mitunter überzeugend. Jede Antwort ist ein Entwurf, nie ein Endprodukt. Deshalb steht die Prüfpflicht in der Hausregel, und jede Freigabe bleibt bei einem Menschen.

Nach innen

Vier technische Unterlassungen, zum Vorführen

Andere Anbieter geben eine Zusage. Wir zeigen vier Dinge, die es technisch nicht gibt, bevor irgendjemand unterschreibt:

1. Summen statt Personen

Der Nutzungsbericht weist unter zehn aktiven Konten nur die Gesamtsumme aus. Einen Knopf für Personen-Auswertung gibt es nicht.

2. Kein Admin-Blick in Chats

Der Zugriff auf fremde Chatverläufe ist abgeschaltet. Eine Änderung wäre im Prüfprotokoll sichtbar und ist zustimmungspflichtig.

3. Protokolle ohne Inhalte

Protokolliert werden Art und Anzahl der Ersetzungen, nie die Texte. Ein Selbsttest prüft das bei jeder Änderung.

4. Bewertungsfragen werden abgewiesen

"Welcher Mitarbeiter ist am langsamsten?" bekommt keine Antwort, sondern eine Abweisung mit Begründung. Probieren Sie es unten aus.

Zum Selbertippen

Dieses Widget prüft mit denselben Regeln wie die Plattform und rechnet vollständig in Ihrem Browser. Die Regeln sind Heuristiken: Sie fangen die klaren Fälle und lassen sich umformulieren; die rote Stufe der Hausregel bleibt die eigentliche Grenze.

Wer die Chatverläufe sehen kann, und wer nicht

WerSieht wasWie lange gespeichert
Der Nutzer selbsteigene Verläufe vollständigbis zur eigenen Löschung, längstens bis zur eingestellten Frist (Standard 90 Tage)
Ihr AdministratorKonten und Rechte; fremde Verläufe technisch nichtÄnderung dieser Einstellung ist im Prüfprotokoll sichtbar
Die Geschäftsführungden Nutzungsbericht: Summen, kein Personenbezugje Berichtslauf
FabStack im Supportnur nach ausdrücklicher Anforderung und dokumentiertkein Dauerzugriff
ServerprotokolleZeitpunkt, Nutzer, Modell, keine Inhalte14 Tage
SchwärzungsprotokollTyp und Anzahl der Ersetzungen, nie Originaltextenach Löschkonzept
Mit Betriebsrat und ohne: derselbe Beweis, zwei Gespräche

Mit Betriebsrat: Eine Plattform wie diese ist regelmäßig mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), und daran ändert auch unser Nachweis nichts. Was er ändert: Das Gremium bekommt statt einer Zusage vier vorführbare Beweise und eine Muster-Betriebsvereinbarung, in der jede Zusage technisch schon eingelöst ist, bevor verhandelt wird. Das verkürzt den Weg zur Zustimmung, es ersetzt sie nicht.

Ohne Betriebsrat: In den meisten Betrieben unter hundert Beschäftigten gibt es keinen (IAB-Betriebspanel 2024: bei 21 bis 50 Beschäftigten haben 15 Prozent der Betriebe einen, bei 51 bis 100 sind es 32 Prozent). Der Datenschutz gilt trotzdem, und die Belegschaft fragt trotzdem. Derselbe Nachweis ist dann Ihr Vertrauensargument: dokumentierte Information der Beschäftigten statt Flurfunk.

Die Muster-Betriebsvereinbarung liefern wir als Entwurf mit, ausdrücklich als Vorlage ohne Rechtsberatung, zur Prüfung durch Ihre Kanzlei oder den Sachverständigen des Gremiums.

Die KI-Verordnung, ehrlich terminiert

Was heute gilt, was Ende 2027 kommt

Gilt längst

Seit Februar 2025: die Verbote und die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern. Aufsicht in Deutschland: die Bundesnetzagentur.

Gilt seit August 2026

Die Transparenzpflicht: Wer mit einer KI chattet, muss das erkennen können. Unsere Plattform kennzeichnet ihre Antworten ab Auslieferung.

Kommt zum 02.12.2027

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, darunter alles, was Beschäftigte bewertet. Diese Plattform weist solche Anfragen schon heute ab; wer jetzt so aufsetzt, rüstet Ende 2027 nichts nach.

Stand und Quellen der Termine

Um die KI-Verordnung wird viel Druck aufgebaut, oft mit veralteten Daten. Stand der Angaben: 15.08.2026, geprüft an der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ("Digital Omnibus", Juli 2026) und dem deutschen KI-Marktüberwachungsgesetz vom Juli 2026. Beiträge von 2025 nennen die alten Termine. Rechtsstände ändern sich; die Prüfung neuer Pflichten gehört bei uns zur Betreuung, nicht zu den Sonderleistungen.

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Für das Gremium: eigener Vorführ-Termin, auf Wunsch ohne die Geschäftsführung

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Alle rechtlichen Aussagen sind Ausgangspunkte für Ihre eigene Prüfung, nicht deren Ergebnis.